EU Chips Act aktiviert Europäisches Chip-Gesetz ab sofort in Kraft

Von Michael Eckstein 4 min Lesedauer

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Das europäische Chip-Gesetz ist in Kraft getreten. Das Regelwerk soll helfen, die Versorgungssicherheit, Resilienz und technologische Führungsrolle der Europäischen Union im Bereich Halbleitertechnologien und -anwendungen auf- und auszubauen sowie abzusichern. Die EU peilt einen Weltmarktanteil von 20 Prozent an – doppelt soviel wie aktuell.

Kleiner Chip ganz groß: Mikrochips zählen zu den strategisch wichtigen Ressourcen für die meisten Wirtschaftsräume. Auch die EU ist da keine Ausnahme: Um Abhängigkeiten zu verringern, soll der Anteil der europäischen Chipproduktion am Weltmarkt bis 2030 auf 20 Prozent steigen. Derzeit liegt er – wohlwollend geschätzt – bei rund 10 Prozent.
Kleiner Chip ganz groß: Mikrochips zählen zu den strategisch wichtigen Ressourcen für die meisten Wirtschaftsräume. Auch die EU ist da keine Ausnahme: Um Abhängigkeiten zu verringern, soll der Anteil der europäischen Chipproduktion am Weltmarkt bis 2030 auf 20 Prozent steigen. Derzeit liegt er – wohlwollend geschätzt – bei rund 10 Prozent.
(Bild: Bosch / Sven Döring / Agentur Focus)

„Mit dem Inkrafttreten des europäischen Chip-Gesetzes macht Europa einen entscheidenden Schritt auf dem Weg, sein Schicksal selbst in die Hand zu nehmen“, freut sich der für den europäischen Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton. Investiert werde bereits, und nun würden noch erhebliche öffentliche Mittel und ein solider Rechtsrahmen hinzukommen.

Der Grund für diese Anstrengungen liegt auf der Hand: Halbleiter sind die wesentlichen Bausteine digitaler und digitalisierter Produkte. Von Smartphones und Autos über kritische Anwendungen und Infrastrukturen für die Gesundheitsversorgung, Energie, Verteidigung, Kommunikation und industrielle Automatisierung sind Halbleiter für die moderne digitale Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Sie stehen auch im Mittelpunkt starker geostrategischer Interessen und des weltweiten Technologiewettlaufs. Und über die letzten 30 Jahre hat Europa seine ehemals sehr starke Position im Halbleiterbereich verloren. So steht heute zum Beispiel ein Großteil der Fabriken für Logikchips in Asien, namentlich Taiwan und China.

Das europäische Chip-Gesetz (EU Chips Act) soll nun die Halbleiterfertigung in der Europäischen Union stärken, das europäische Design-Ökosystem fördern und die Expansion und Innovation in der gesamten Wertschöpfungskette vorantreiben. Dank des europäischen Chip-Gesetzes soll die Europäische Union ihr Ziel erreichen, ihren derzeitigen weltweiten Marktanteil bis 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln.

„Es gibt einen globalen Wettlauf um eine führende Rolle bei der Chip-Herstellung, und Europa muss sich in diesem Wettlauf behaupten“, sagt Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz. „Wir verfügen in der EU über viel Talent und eine großartige Forschung, aber es gelingt uns nicht, diese Stärken auf die Produktion und die Einführung der Technologie zu übertragen.“ Mit dem Chip-Gesetz würden Investitionen und Forschungseinrichtungen genau in diesen neuralgischen Punkten unterstützt – „damit Europa zu einem Innovationsmotor werden kann, der sich auf dem Weltmarkt behauptet“.

Wissenstransfer vom Labor zur Fertigung

Das europäische Chip-Gesetz besteht aus drei wichtigen Säulen. Die erste Säule ist die Initiative „Chips für Europa“. Sie soll die technologische Führungsrolle Europas stärken, indem der Wissenstransfer vom Labor bis zur Fertigung erleichtert, die Lücke zwischen der Forschung und Innovation und der Anwendung in der Industrie überbrückt und die industrielle Einführung innovativer Technik durch europäische Unternehmen gefördert wird. Die Initiative „Chips für Europa“ wird vor allem vom Gemeinsamen Unternehmen für Chips umgesetzt.

Die EU fördert die Initiative mit 3,3 Milliarden EUR, die voraussichtlich durch etwa gleich hohe Mittel der Mitgliedstaaten aufgestockt werden. Konkret werden mit diesen Investitionen Tätigkeiten wie die Einrichtung hochmoderner Produktionsanlagen im Pilotbetrieb zur Beschleunigung der Innovation und Technologieentwicklung, die Schaffung einer Cloud-gestützten Entwurfsplattform, der Aufbau von Kompetenzzentren, die Entwicklung von Quantenchips sowie die Einrichtung eines Chip-Fonds unterstützt, um den Zugang zu Fremd- und Eigenkapital zu erleichtern.

Investitionen in Produktionsanlagen für Chiphersteller und ihre Zulieferer

Die zweite Säule des europäischen Chip-Gesetzes soll Anreize schaffen für öffentliche und private Investitionen in Fertigungsanlagen für Chiphersteller und ihre Zulieferer. Konkret sollen Mittel und Werkzeuge verfügbar gemacht werden, mit denen sich die Produktionskapazitäten in den Bereichen Herstellung, Advanced Packaging, Test und Montage ausbauen lassen.

Durch das Rahmenwerk sollen verstärkt Chips-Auftragsfertiger angezogen werden. Beispiele dafür sind etwa Intel und TSMC, die in Magdeburg respektive Dresden neue Foundries hochziehen wollen. Ziel ist es, so die Versorgungssicherheit und Widerstandsfähigkeit des Halbleitersektors der Union zu stärken und zu gewährleisten. Die Kommission hatte bereits zum Zeitpunkt des Vorschlags für den Chip-Gesetzesvorschlag darauf hingewiesen, dass staatliche Beihilfen für Erstausrüstereinrichtungen im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union gewährt werden können.

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Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Als dritte Säule des europäischen Chip-Gesetzes wurde ein Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission eingerichtet. Dieser soll die Zusammenarbeit mit und zwischen den Mitgliedstaaten verbessern, die Versorgung mit Halbleitern überwachen, die Nachfrage und Engpässe abschätzen und falls erforderlich eine Krisenstufe aktivieren. In einem ersten Schritt wurde dafür am 18. April 2023 ein Halbleiter-Warnsystem eingerichtet. Über dieses System können alle Beteiligten Störungen in der Halbleiter-Lieferkette melden.

Nächste Schritte, „Chips Joint Undertaking“

Parallel zum EU Chips Act ist die Verordnung über das „Gemeinsame Chips Unterfangen“ in Kraft getreten (engl. „Chips Joint Undertaking“ beziehungsweise zuvor „Key Digital Technologies Joint Undertaking“). Damit kann der wichtigste Teil der Initiative „Chips für Europa“ anlaufen. Darüber hinaus wird auch der Chip-Fonds seine Tätigkeit aufnehmen. Mit dem Inkrafttreten des Chip-Gesetzes nimmt auch das neu eingerichtete Europäische Halbleitergremium, das die wichtigste Plattform für die Abstimmung zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern sein wird, offiziell seine Arbeit auf.

Dafür hat die EU das Budget aufgestockt: Der EU-Beitrag für das Chips Joint Undertaking steigt von 1,8 Mrd. Euro auf 4,175 Mrd. Euro aufgestockt, womit das Gesamtbudget fast 11 Mrd. Euro erreicht – einschließlich anderer privater und öffentlicher Beiträge. Das neue Chips JU mit Yves Gigase an der Spitze soll unter anderem eine strategische Initiative für wettbewerbsfähige Innovationstätigkeiten im Bereich elektronischer Komponenten und Systeme leiten.

Im Rahmen der zweiten Säule kann die Industrie für geplante neuartige Anlagen den Status einer „integrierten Produktionsstätte“ oder eines „offenen EU-Fertigungsbetriebs“ beantragen. Dieser Status ermöglicht eine gestraffte – sprich: beschleunigte – Verwaltung und Genehmigungserteilung für die Einrichtung und Inbetriebnahme solcher Anlagen in der Union. Er beinhaltet aber auch die Anforderung, dass diese Anlagen bestimmte Kriterien erfüllen müssen, durch die gewährleistet wird, dass sie einen Beitrag zu den Zielen der EU leisten und in Krisenzeiten als zuverlässige Chip-Anbieter fungieren. (me)

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