Ob fürs Training an der Maschine, die Schritt-für Schritt-Anleitung zur Wartung oder die Produktpräsentation – Augmented- oder Virtual Reality lässt sich vielfach nutzen.
67 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland glauben, dass Augmented Reality (AR) und Virtual Reality (VR) eine große Bedeutung für die Wirtschaft haben, aber nur 24 Prozent nutzt die Technologie bereits, so der Bundesverband für Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) in seinem Leitfaden zur Einführung von Augmented und Virtual Reality in Unternehmen.
Fehlendes Knowhow bei der Einführung neuer Technologien
Ein Grund dafür ist fehlendes Knowhow in den Unternehmen bei der Einführung neuer Technologien wie AR und VR. Der neue Leitfaden „Augmented und Virtual Reality im Unternehmen einführen – Impulse und Best Practices aus der Praxis“ gibt deshalb Antworten auf die drängendsten Fragen. Auf 60 Seiten geht es von der Identifizierung von Use Cases über die Implementierung der Technologie und Fragen des Datenschutzes bis hin zur Erfolgsmessung der Projekte.
„Noch haben sich Augmented und Virtual Reality nicht in der Breite durchgesetzt, aber es gibt schon seit etlichen Jahren eine Vielzahl spezialisierter Anwendungen, die in Unternehmen einen konkreten Mehrwert schaffen“, erklärt Dr. Sebastian Klöß, AR/VR-Experte beim Bitkom. „Inzwischen ist neben der Software auch die notwendige Hardware verfügbar, so dass Unternehmen eigentlich sofort loslegen können.“
Unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten von AR und VR
Nach einer kurzen Begriffsdefinition von Augmented über Mixed und Virtual Reality bis hin zum Metaverse werden unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten beschrieben und zahlreiche konkrete Beispiele aus Unternehmen vorgestellt. In einem weiteren Kapitel werden Tipps für die Einführungsphase gegeben, etwa wie man die Beschäftigten mit ins Boot holt oder wer im Unternehmen welche Rolle übernehmen sollte. Daneben gibt es auch eine Schätzung, welche Kosten durch AR und VR entstehen.
Ebenso beantwortet der Leitfaden „Augmented und Virtual Reality im Unternehmen einführen – Impulse und Best Practices aus der Praxis“ Fragen zur Hardware beantwortet und erläutert, wie der notwendige Content für AR und VR entsteht sowie ein Blick auf das Metaverse als besondere VR-Ausprägung geworfen. Ein gesondertes Kapitel widmet sich dem Thema Datenschutz, das besonderer Berücksichtigung bedarf, wenn AR und VR im Arbeitsumfeld eingesetzt werden. Zum Abschluss werden noch Hinweise gegeben, wie sich der Erfolg der Technologie-Einführung messen und bewerten lässt.
(ID:49778898)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7/9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.